THW-Landesvereinigung Bayern e. V.

 
 Presseinfos

01. 12. 2005

Koschyk: EU-Abgasnormen dürfen Einsatzfähigkeit
im Zivil- und Katastrophenschutz nicht beeinträchtigen!


Zu Pressemeldungen, wonach in Folge der EU-Abgasnormen ab 2008 für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und anderen Rettungskräften Fahrverbote erteilt werden müssen, erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der THW-Landesvereinigung Bayern e. V. Hartmut Koschyk MdB:

Die Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge von Organisationen im Zivil- und Katastrophenschutz muss bei der Umsetzung der EU-Abgasnormen uneingeschränkte Priorität haben. Auf keinen Fall darf es dazu kommen, dass beispielsweise die Feuerwehr nicht zu einem Brand ausrücken kann, weil aufgrund von hoher Feinstaubbelastung ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge erlassen wurde, die nicht der EU-Abgasnorm entsprechen.

Unter maßgeblicher Mitwirkung Bayerns enthält deshalb die entsprechende Verordnung zur Regelung der Fahrverbote, die am 14. Oktober 2005 vom Bundesrat beschlossen wurde, explizite Ausnahmeregelungen für Fahrzeuge mit Sonderrechten nach §35 Absatz 5 Straßenverkehrsordnung. Somit wird es auch im Fall einer Grenzwertüberschreitung der Feinstaubbelastung keine Einschränkung beim Schutz der Bevölkerung geben.

Die Rettungsorganisationen in Bayern und ganz Deutschland leisten einen hervorragen und unverzichtbaren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund werden wir auch weiterhin dafür sorgen, dass der Zivil- und Kathastrophenschutz ohne Einschränkung gewährleistet ist.