THW-Landesvereinigung Bayern e. V.

 
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09. 01. 2006

So sparen Vereine Geld!

Die Fördervereine sind als gemeinnützige Vereine besonderen Steuerauflagen verpflichtet. In dem Zusammenhang ist die nachfolgende Information, die aktuell von Steuer-Letter [simplify-steuern@vnr-ag.de] herausgegeben wurde, wichtig. Es geht um ein Urteil des Finanzgerichtes München:

So sparen Vereine Geld

Gemeinnützige Vereine können in Zukunft leichter Ihre Belastungen steuern. Das Finanzgericht München (6 K 3759/04) hat entschieden, dass auch Vereine wie Unternehmen eine Anspar-Rücklage bilden dürfen. So können bei geplanten Anschaffungen bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zurückgelegt werden. Möchte ein Verein neue bewegliche Güter des Anlagevermögens anschaffen, kann er hierfür eine Gewinn mindernde Rücklage bilden.

Die Rücklage darf bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der geplanten Investition nicht überschreiten. Die Anschaffung muss bis zum Ende des 2. auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen und aufgelöst werden, wenn die geplante Anschaffung getätigt wird bzw. die Rücklage nicht verwendet wird. In diesem Fall ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage bestanden hat, um 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrages zu erhöhen.